| Mietbedingungen |
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Fahrzeuge Unsere Fahrzeugmodelle sind in Vermietgruppen eingeteilt. Nur nach diesen können Reservierungen bestätigt werden. Für einzelne Ausstattungen ist leider keine Zusage möglich. Kfz-Versicherungsschutz Jedes Fahrzeug der Beier Autovermietung ist mit Euro 50 Mio. pauschal für Personen –Sach –und Vermögensschäden haftpflichtversichert. Personenschäden sind mit max. Euro 8 Mio. je geschädigter Person enthalten. Evtl. Änderungen vorbehalten, den aktuellen Versicherungsschutz erfragen Sie bitte vor Anmietung. Mietpreise Die Fahrzeugmiete wird nach Zeit, und zwar jeweils pro angefangenen Zeitraum und bei bestimmten Tarifen bzw. Fahrzeugtypen zusätzlich auch nach gefahrenen Kilometern berechnet. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen und die Kfz-Haftpflichtversicherung sind im Mietpreis enthalten. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Hierzu bieten wir Ihnen unseren Betankungsservice zu den in den Stationen ausgelegten Konditionen an. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen/Strafzetteln wird eine Aufwandspauschale bis zu Euro 16,00 (13,79) berechnet. Transportzubehör LKW und Transporter Bei rechtzeitiger Reservierung stellen wir gerne Umzugskisten und Packdecken etc. zu Verfügung. Die Gebühren hierfür können Sie auf der Seite Zubehör erfahren. Zustellen / Abholen Außer bei Baranmietung bringen wir während unserer Geschäftszeiten Ihr Mietfahrzeug zu dem von Ihnen gewünschten Ort oder holen es ab. Hierfür berechnen wir innerhalb der Stadtgrenzen Euro 30,00 (25,21), außerhalb nach Vereinbarung. Zusatzfahrer Zum Gebrauch des Mietwagens ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, erheben wir pro Tag und Mietvertrag eine Verwaltungsgebühr von Euro 15,00 (12,61), max. Euro 42,00 (35,29). Ausgenommen sind beauftragte und berechtigte Firmenfahrer . Zahlungsart Wir akzeptieren jede international anerkannte Kreditkarte. Bei Baranmietung (nur möglich bei der Anmietung von LKW/Transportern) benötigen wir eine Vorauszahlung mindestens in Höhe der geschätzten Miet- und Nebenkosten zzgl. einer Kaution. PKW-Anmietungen sind nur durch Kautionshinterlegung in Höhe der geschätzten Miet- und Nebenkosten zzgl. einer Kaution in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung durch eine gültige Kreditkarte mit entsprechender Deckung möglich. Bei höheren PKW-Fahrzeugklassen (ab gehobener Mittelklasse) sind zwei gültige Kreditkarten notwendig. Näheres erfragen Sie bitte vor Anmietung. Mindestalter Das Mindestalter zum Führen eines unserer Mietfahrzeuge beträgt 23 Jahre, ab Gruppe L4 jedoch 25 Jahre. Ausgenommen hiervon sind beauftrage und berechtigte Firmenfahrer. Führerschein/Personalausweis Der Fahrer muss seit mindestens 2 Jahren, für LKW ab Gruppe L4 seit 3 Jahren, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mit der entsprechenden Führerscheinklasse des zu mietenden Fahrzeuges sein oder eine ausreichende ausländische Fahrerlaubnis vorweisen. Ein Internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit dem zugrundeliegenden nationalen Dokument akzeptiert. Desweiteren ist bei Anmietung die Vorlage eines gültigen Personalausweise des Mieters/Fahrers notwendig. Fahrzeugrückgabe Fahrzeuge sind während unserer Geschäftszeiten nur an unsere Mitarbeiter zurückzugeben. Bei Abgabe außerhalb der Öffnungszeiten erfragen Sie bitte die Vorgehensweise. Für Schäden, auch bei Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten bis zur persönlichen Entgegennahme durch den Vermieter/Mitarbeiter während der Geschäftszeiten, die nicht auf dem Übergabeprotokoll festgehalten sind haftet der Mieter gemäß der allgemeinen Mietbedingungen/AGB´s. Für im Fahrzeug liegengebliebene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Einwegmieten auf Anfrage. Gesetzliche Bestimmungen / Transporter und LKW Bitte achten Sie auf den Gebrauch des Fahrtenschreibers, die Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes und gegebenenfalls die Ladepapiere. Haftung / Haftungsreduzierung (CDW) Unsere Mietfahrzeuge sind je Fahrzeug mit Euro 50 Mio. pauschal für Personen –Sach –und Vermögensschäden haftpflichtversichert. Personenschäden sind mit max. Euro 8 Mio. je geschädigte Person enthalten ( evtl. Änderungen vorbehalten, den aktuellen Versicherungsschutz erfragen Sie bitte vor Anmietung ). Für die Beschädigung oder den Verlust des Mietfahrzeugs haften Sie bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zzgl. Nebenkosten. Diese Haftung können Sie pro Schadensfall gemäß der nachstehenden Tabelle reduzieren PKW: PKW-Tarife und -Mietbedingungen erfragen Sie bitte unter Tel.: 0234 350054 (Filiale Bochum) oder 0231 424046 (Filiale Dortmund). LKW: Preisgruppe Selbstbeteiligung pro Schaden Herabsetzung der Selbstbeteiligung pro Schaden bei Abschluß der CDW auf CDW LKW/Transporter S - 21.000 € 700 € inklusive LKW/Transporter M - 26.000 € 700 € inklusive LKW/Transporter L - 30.000 € 700 € inklusive LKW/Transporter XXL - 48.000 € 1.200 € inklusive Wegfall der Haftungsreduzierung Beachten Sie hierzu bitte die Ziffer 1. bis 6. u. Ziffer 9 der allgemeinen Mietbedingungen/AGB´s. U.a. wird dort geregelt, dass die Haftungsreduzierung nicht eintritt, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen worden war ( nicht im Mietvertrag namentlich genannt ) , weiter, dass der Mieter trotz Abschlusses einer Haftungsreduzierung voll für alle Schäden infolge von Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder -breite und Ladegut haftet. Bei Schäden, die durch Vorsatz und Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Mieter gemäß den allgemeinen Mietbedingungen/AGB's in unbegrenzter Höhe. Insassenunfallversicherung Gegen eine Gebühr von Euro 5,00 (4,20) pro Tag kann eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz verteilt sich anteilig auf die Insassen des Wagens (inkl. Fahrer). Die Deckungssummen betragen nach dem Pauschalsystem Euro 20.000 bei Invalidität und Euro 10.000 im Todesfall. Beachten Sie bitte außerdem die Bedingungen auf dem Mietvertrag. |