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Unfallersatzwagen
Sie haben einen unverschuldeten Unfall?

Kein Problem!
Wirstellen Ihnen für die Zeit der Reparatur ein gleichwertigesErsatzfahrzeug zur Verfügung. Auf Wunsch rechnen wir dieMietwagenkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Mitverschiedenen Versicherungen haben wir Rahmenabkommen.

Wirbringen den Mietwagen direkt zu Ihrem Wohnort oder stellen es bei IhremKfz-Fachbetrieb bereit. Nach Fertigstellung Ihres eigenen Fahrzeugesholen wir den Mietwagen wieder ab.

Einsteigen - losfahren!
Ein Mietwagensteht Ihnen während der gesamten Reparaturzeit zur Verfügung. Haben Sieeinen Unfall und Ihr Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher, stehtIhnen sofort ein Mietwagen zu. Auch wenn mit der Reparatur z. B. erstnach dem Wochenende begonnen wird.

Bei einem TotalschadenIhres eigenen Kfz steht Ihnen in der Regel ein Mietwagen bis zu14 Kalendertage oder bis zur vorherigen Wiederbeschaffung eines anderenFahrzeugs zu. Diese Regel gilt jedoch nur im Falle einer festgestelltenVerkehrsunsicherheit.

Diese Angaben werden von IhremSchadensbegutachter im Gutachten festgestellt. DieWiederbeschaffungsdauer beginnt nach Feststellung im Gutachten.

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls mit Ihrem eigenen Fahrzeug haben Sie unter anderem Anspruch auf einen Ersatzwagen während der Reparaturzeit Ihres Wagens. Die gegnerische Versicherung ist gesetzlich verpflichtet die Kosten zu erstatten.

Wir stellen Ihnen das richtige Ersatzfahrzeug zur Verfügung und wunschgemäß reichen wir die Mietwagenkosten bei der zuständigen Versicherung ein. Somit bleibt Ihnen der zusätzliche "Papierkrieg" erspart.

Rufen Sie uns an! 0234-350 054 (Filiale Bochum) oder 0231-424 046 (Filiale Dortmund)

 

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